Der Lehrgang besitzt die staatliche Anerkennung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz, Saarland, Az.: 7232-0210#0010 vom 31. Oktober 2019.
Inhalt und Übersicht
Reinigung von Schießständen
Zielgruppe für diese Reinigungsarbeiten sind gewerbliche Reinigungsunternehmen (§ 7 Erlaubnis und Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG). Nach der Schießstandrichtlinie (BMI vom 23.07.2012) und dem Sprengstoffgesetz fällt das Reinigen von Schießanlagen unter dem Bereich des Umgangs mit explosionsgefährlichen Stoffen und stellt somit eine erlaubnispflichtige Tätigkeit dar. Dazu zählen das Reinigen der Zu- und Abluftanlagen sowie das Entfernen von Ablagerungen durch Treibladungspulverresten an Wänden und Boden.
Im Rahmen des Lehrgangs können die Teilnehmer nach bestandener Prüfung ein Zeugnis erlangen, das Sie berechtigt, einen Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz bei ihrer zuständigen Behörde zu beantragen. Der Befähigungsschein nach § 20 SprengG ist erforderlich, um Reinigungen in Raumschießanlagen wie zum Beispiel bei der Polizei, Bewachungsunternehmen oder Schützen- und Jagdvereinen durchführen zu dürfen.
Ein Befähigungsscheininhaber muss bei den Reinigungsarbeiten permanent zugegen sein und die Arbeiten beaufsichtigen und überwachen. Er gewährleistet den fachgerechten Umgang mit den Treibladungspulverresten im Sinne des SprengG und die Reinigungsart nach der Schießstandrichtlinie des BMI.
Der Lehrgangsplan beinhaltet unter anderen:
- mögliches Unfallgeschehen bei Schießstandbränden,
- die aktuelle Gesetzeslage,
- verschiedenen Arten von Treibladungspulver sowie deren Eigenschaften,
- die gesetzlichen Arten und Verfahren der Reinigung,
- das Abbrennen von Treibladungspulverresten in der Praxis sowie
- den Umgang mit Blei bei der Reinigung von Geschossfängen.
Besonderes Augenmerk gilt den unerlässlichen Sicherheitsvorkehrungen, der Schutzausrüstung und weiteren Maßnahmen zu Schutz von Personen und Gebäuden.
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß § 34 Abs. 1 und 2 sowie § 35 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Buchstaben b und c des Sprengstoffgesetzes (SprengG):
- Unbedenklichkeitsbescheinigung von der für die Erteilung der Erlaubnis / des Befähigungsscheines zuständigen Behörde (Gewerbeaufsichtsamt oder Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz), deren Ausstellung zu Lehrgangsbeginn nicht älter als 12 Monate zurückliegen darf,
- Vollendung des 21. Lebensjahres,
- Persönliche Eignung (wird von der zuständigen Behörde geprüft).
Lehrgangsinhalte
Die Lehrgangsdauer beträgt zwei Tage, sie umfasst insgesamt 15 Lehreinheiten (LE) von je 45 Minuten Dauer. Der Lehrgang wird in deutscher Sprache abgehalten.
Ausbildungstag 1
- Rechtsgrundlagen und berufsgenossenschaftliche Bestimmungen
- Waffenrecht
- Gefahrgutrecht
- Arbeitsschutz
- Umweltrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
- Zivilrecht, Haftungsfragen
Ausbildungstag 2
- Planung und Durchführung der Schießstandreinigung
- Aussprache und Besprechung von Unfällen und Vorkommnissen
- Praktische Übungen in der arbeitssicheren Handhabung von Treibmittel
- Praktische Prüfung im Abbrand von Schwarzpulver und Nitrozellulosepulver
- Schriftliche Prüfung
Prüfung und Zeugnis
Mit der Teilnahme am Lehrgang „Grundlehrgang für die Reinigung von Schießanlagen einschließlich Vernichten von Treibladungspulverrückständen“ und der erfolgreich bestandenen schriftlichen Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 der 1. SprengV.
Lehrgangstermine:
- 04. – 05. November 2024
Lehrgangskosten:
Kategorie 1 (Zwei Werktage, Gruppenausbildung.)
1.030,00 EUR zzgl. 19% MwSt.
Kategorie 2 (Zwei Tage. Einzelausbildung. Festlegung der Lehrgangstage nach Vereinbarung.)
1.800,00 EUR zzgl. 19% MwSt.
Jeweils inkl. umfangreichem Lehrgangsmaterial, Prüfungs- und Dokumentengebühr sowie Getränke. Kategorie und Termin einfach anfragen. Wir finden auch kurzfristig einen passenden Termin für Sie.
Lehrgangsort – Adresse und Anfahrt
Anschrift und Navigationsadresse:
Pirminiusstraße 58,
66453 Gersheim, OT Walsheim, Saarland.
Aus Richtung Kaiserslautern
- A6 bis Ausfahrt Homburg
- B423 in Richtung Blieskastel
- Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
- In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.
Aus Richtung Saarbrücken
- A6 bis Ausfahrt Fechingen,
- L107 bis Ormesheim,
- Abbiegen auf L237
- am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
- nach 500m links auf L231,
- am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
- in Gersheim links auf L201 bis Walsheim