Nachweis gemäß § 18, DGUV V23

Nachweis gemäß § 18 DGUV Vorschrift 23 für Träger von Schusswaffen

Die DGUV ist der gemeinsame Spitzenverband für die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften und die 24 Unfallkassen. Im Rahmen seiner Aufgaben erlässt der Verband berufsgenossenschaftliche Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Die DGUV Vorschrift 23 – Unfallverhütungsvorschrift für Mitarbeiter von Wach- und Sicherungsdiensten – definiert Vorschriften, Ausbildungsinhalte sowie Durchführung und Mindestanforderungen für Träger von Schusswaffen.

§ 18 Abs. 2 DGUV Vorschrift 23

„Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass Versicherte, die Träger von Schusswaffen nach Absatz 1 sind, regelmäßig an Schießübungen teilnehmen und ihre Schießfertigkeit sowie Sachkunde nach dem Waffenrecht ihn oder einem Sachkundigen nachweisen.“

§ 18 Abs. 3 DGUV Vorschrift 23

“Schießübungen nach Absatz 2 müssen unter der Aufsicht eines nach Waffenrecht Verantwortlichen auf Schießstandanlagen durchgeführt werden, die den behördlich festgelegten sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen.“

§ 18 Abs. 4 DGUV Vorschrift 23

“Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass über die Schießübungen, die Schießfertigkeit und den Sachkundestand Aufzeichnungen geführt werden.“

Personalschulung ist ein Muss

Nach den Vorschriften gilt als ausreichend ausgebildet und sachkundig, wer die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse über den Umgang mit Schusswaffen und Munition, die Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse, die waffenrechtlichen Vorschriften sowie insbesondere über die Bestimmungen über Notwehr und Notstand nachgewiesen hat.

Eine regelmäßige Teilnahme an den Schießübungen ist dann gegeben, wenn die Teilnahme an den Übungen in der Regel mindestens viermal jährlich erfolgt und hierbei grundsätzlich ein Zeitabstand von drei Monaten eingehalten wird.

Der ausreichende Stand der Sachkunde ist anzunehmen, wenn ein entsprechender Nachweis einmal jährlich erbracht wird.

Lehrgang für Mitarbeiter der Wach- und Sicherheitsdienste

Wir bieten für Wach- und Sicherheitsdienste hierfür folgende Dienstleistungen an:

  • Kompakte Auffrischungsunterweisung der Waffensachkunde,
  • Waffenrecht und sonstige Vorschriften (180 Minuten),
  • Umgang mit Schusswaffen und Munition (45 Minuten),
  • Durchführung von Schießübungen, mit Schwerpunkt Schießfertigkeit (180 Minuten),
  • Schriftlicher Test über den Wissensstand der Waffensachkunde (60 Minuten),
  • Ausstellung eines Nachweises über die Schießfertigkeit und den Stand der Sachkunde für jeden Teilnehmer.

Lehrgangskosten:

Der Lehrgang findet an einem Werktag mit maximal 10 Teilnehmern statt. Die Lehrgangsgebühr beträgt 180,- Euro pro Teilnehmer (zzgl. MwSt.).

Zum Lehrgang „Schießfertigkeit – Sachkunde“ sind von jedem Teilnehmer mitzubringen: Gehörschutz, Schutzbrille, eigene Dienstwaffe, 50 Patronen passend zur Dienstwaffe, Waffenschein, Personalausweis, Bestätigung des Versicherungsschutzes durch den Arbeitgeber.

Lehrgangstermine:

Lehrgangsort – Adresse und Anfahrt

Anschrift und Navigationsadresse:

Pirminiusstraße 58,
66453 Gersheim, OT Walsheim, Saarland.

Anfahrt zum Lehrgangsort

Übersichtskarte bei OpenStreetMap

Aus Richtung Kaiserslautern

  • A6 bis Ausfahrt Homburg
  • B423 in Richtung Blieskastel
  • Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
  • In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.

Aus Richtung Saarbrücken

  • A6 bis Ausfahrt Fechingen,
  • L107 bis Ormesheim,
  • Abbiegen auf L237
  • am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
  • nach 500m links auf L231,
  • am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
  • in Gersheim links auf L201 bis Walsheim

Schulung vor Ort

Auf Wunsch führen wir diesen Lehrgang „Schießfertigkeit – Sachkunde“ auch in Ihrem Unternehmen durch. Wir berechnen 0,40 € / km für Hin- und Rückfahrt, sowie eine einmalige Pauschale von 150,00 EUR zzgl. MwSt.

Es muss kostenfrei gestellt werden: Schießstand, Unterrichtsraum und Beamer. Reinigung des Schießstandes sowie Entsorgung von Hülsen und anderen Abfällen.

Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen ein unverbindliches Angebot. Wir freuen uns auf ihre Anfrage!


Anmeldung zum Lehrgang: Nachweis gemäß § 18 DGUV Vorschrift 23

Ihre Personen- und Adressdaten

(wird für die behördliche Meldung benötigt)
Zahl der Teilnehmer