Schusswaffenprüfung

Schusswaffenprüfung

Wir führen Prüfungen von Schusswaffen gemäß der DGUV Vorschrift 23 an.

Die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, die DGUV Vorschrift 23 – Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste fordert im § 19 Abs. 2 „Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Schusswaffen bei Verdacht auf Mängel, mindestens jedoch einmal jährlich durch Sachkundige hinsichtlich ihrer Handhabungssicherheit geprüft werden“.

Sachkundiger für die Prüfung der Handhabungssicherheit von Schusswaffen ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die jeweiligen Schusswaffen besitzt und mit den einschlägigen staatlichen Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien, BG-Regeln und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er die Handhabungssicherheit bei Waffen beurteilen kann. Die Instandsetzung oder Bearbeitung von Schusswaffen ist nach §§ 21 oder 26 WaffG nur Personen erlaubt, die hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde besitzen.

Wir sind Sachkundiger gemäß den Anforderungen der Berufsgenossenschaft und dürfen auch Schusswaffen Instandsetzen und Bearbeiten.

Schusswaffenprüfungen nehmen wir an Kurzwaffen unabhängig von Herstellungsdatum und Kaliber ausschließlich für gewerbliche Kunden vor. Die Prüfung von Langwaffen bieten wir derzeit nicht an.

Auszug aus unserem Prüfprotokoll für Selbstladepistolen:

  1. Lauf
    1.1 Laufinneres:
    Pulverrückstände vorhanden, Rostnarben vorhanden, Beschädigung der Züge und Felder, Aufbauchungen, Risse, Metallablagerungen,
    1.2 Patronenlager:
    Pulverrückstände, Beschädigungen, Rostnarben, Auswanderung der Laufseele,
    1.3 Laufäußeres:
    Oberflächenschutz, Laufmündung, Laufführung, Formschluss Lauf / Griffstück,
  2. Verschluss:
    Oberflächenschutz, Führungsleisten, Auszieher, Schlagbolzen, Sicherung manuell, Signal, Patrone im Patronenlager, Entspannvorrichtung,
  3. Visiereinrichtung:
    Oberflächenschutz Korn, Korn richtiger Sitz, Oberflächenschutz Kimme, Kimme starr, fester Sitz,
  4. Griffstück:
    Oberflächenschutz, Griffschalen fester Sitz, Verschlussfanghebel, Abzug, Abzugsgewicht DA / SA [g], Verschlussfeder, Verschlussfederstange, Verschlussfeder Gegenlager, Griffstück, Auswerfer, Entspannvorrichtung, Hahn / Schlagstück, Magazinhalter,
  5. Magazin:
    Oberflächenschutz, Gehäuse, Zubringer, Zubringerfeder, Magazinboden fester Sitz, Bodenhalter fester Sitz,
  6. Funktionsprüfung:
    Einführung Magazin, Patronen Zuführung, Repetieren, Verriegelung, Zünden, Entriegeln, Ausziehen der Hülse, Auswerfen der Hülse, Hahn manuell spannen, manuelle Sicherungen, automatische Sicherungen.

Über die Ergebnisse aller Prüfpunkte sowie der Handhabungssicherheit ihrer Schusswaffe erhalten Sie von uns einen schriftlichen Einzelnachweis für die geprüfte Waffe.

Überprüfung der Handhabungssicherheit kosten je Schusswaffe:

  • Pistole 33,00 EUR zzgl. MwSt.
  • Revolver 33,00 EUR zzgl. MwSt.

Wir führen auch Prüfungen am Wochenende durch, ohne Mehrkosten. Frachtkosten für den Rücktransport, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Schusswaffen, werden gesondert berechnet.

Für Kunden, die ihre Schusswaffen an Wochentagen benötigen, bieten wir bundesweit Prüfungen vor Ort in ihrem Unternehmen an. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gern ein unverbindliches Angebot.


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