Zum Wiederladen von Patronen oder zum Vorderladerschießen benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 27 SprengG. Dazu müssen Sie die entsprechende Fachkunde nachweisen. Dies geschieht durch eine Prüfung, die im Anschluss an einem staatlich anerkannten Lehrgang nach § 32 des Sprengstoffgesetzes abgenommen und nach deren Bestehen ein Prüfzeugnis ausgehändigt wird.
Inhalt und Übersicht
Grundlehrgang – Vorderlader
Dieser Lehrgang richtet sich an Vorderladerschützen. Das Wiederladen von Munition wird nicht behandelt. Der Lehrgang findet an drei Tagen zu folgenden Zeiten statt:
- Sonntag von 09:00 bis 18:15 Uhr
- Montag von 09:00 bis 11:30 Uhr und von 16:05 bis 16:50 Uhr
Teilnahmegebühr: 150,00 € incl. 19% MwSt. Die aktuell verfügbaren Termine für diesen Lehrgang finden Sie am Seitenende im Bestellformular. Weitere Termine für Kleingruppen oder Schützenvereine nach Vereinbarung. Einfach Anfragen!
Grundlehrgang – Wiederladen
Der Lehrgang mit dem Schwerpunkt „Munition laden“ richtet sich Personen, die Munition für Kurz- und/oder Langwaffen selbst laden möchten. Das Laden von Waffe mit Pulver (Vorderlader), wird nicht behandelt. Der Lehrgang findet an drei Tagen zu folgenden Zeiten statt:
- Sonntag von 09:00 bis 16:30 Uhr
- Montag von 09:00 bis 16:50 Uhr
Teilnahmegebühr: 180,00 € incl. 19% MwSt. Die aktuell verfügbaren Termine für diesen Lehrgang finden Sie am Seitenende im Bestellformular.
Weitere Termine für Kleingruppen oder Schützenvereine nach Vereinbarung. Einfach Anfragen!
Grundlehrgang (Kombi) – Vorderlader, Wiederladen
In diesem Lehrgang wird das Wiederladen von Munition für Kurz- und Langwaffen sowie das Laden von Waffen mit Pulver behandelt („Vorderladerschießen“). Der kombinierte Lehrgang richtet sich an Personen, die Vorderlader schießen, aber auch Munition laden möchten. Der Lehrgang findet an drei Tagen zu folgenden Zeiten statt:
- Samstag von 09:00 bis 16:30 Uhr
- Sonntag von 09:00 bis 18:15 Uhr
- Montag von 09:00 bis 17:35 Uhr
Teilnahmegebühr: 280,- € incl. 19% MwSt. Die aktuell verfügbaren Termine für diesen Lehrgang finden Sie am Seitenende im Bestellformular. Weitere Termine für Kleingruppen oder Schützenvereine nach Vereinbarung. Einfach Anfragen!
Lehrgangstermine nur Wiederladen:
- 01. – 02. Dezember 2024
Lehrgangstermine nur Vorderlader:
13. – 14. Oktober 2024
Lehrgangstermine (Kombi) Vorderlader und Wiederladen:
- 12. – 14. Oktober 2024
Lehrgangsort und Anfahrt
Anschrift und Navigationsadresse:
Pirminiusstraße 58,
66453 Gersheim, OT Walsheim, Saarland.
Aus Richtung Kaiserslautern
- A6 bis Ausfahrt Homburg
- B423 in Richtung Blieskastel
- Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
- In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.
Aus Richtung Saarbrücken
- A6 bis Ausfahrt Fechingen,
- L107 bis Ormesheim,
- Abbiegen auf L237
- am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
- nach 500m links auf L231,
- am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
- in Gersheim links auf L201 bis Walsheim
Generelle Informationen zu den Lehrgängen Vorderladerschießen und Munition laden
Die Lehrgangsgebühr, inklusive Mehrwertsteuer, für die von uns durchgeführten Lehrgänge und Prüfungen sind garantierte pauschale Festpreise. Sie zahlen keine separaten Gebühren für z.B. Unterrichtsmaterial, Leihwaffen (Vorderlader), Standmiete (Vorderlader) oder gar für das Zeugnis und die Zeugniserstellung.
Für alle Grundlehrgänge ist eine Teilnehmeranzahl von 10 Personen erforderlich, die Obergrenze beträgt 20 Personen!
Eine frühzeitige Anmeldung sichert Ihnen die Teilnahme am nächsten Lehrgang. Eine gültige Anmeldung besteht erst nach Gutschrift der Lehrgangsgebühr auf dem Konto des Bildungsträgers.
Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, kann aus organisatorischen Gründen nur eine Entschuldigung berücksichtigt werden die mindestens zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn beim Bildungsträger eingeht. Bei nicht rechtzeitig entschuldigtem Fernbleiben verfällt die Kursgebühr.
Bei bestandener Prüfung erhält der Lehrgangsteilnehmer ein Fachkundezeugnis mit dem er bei seiner zuständigen Behörde eine Erlaubnis nach § 27 SprengG beantragen kann.
Zum Lehrgang sind mitzubringen:
Personalausweis/Pass, Schreibzeug, Blätter/Block, Gehörschutz+Schutzbrille (Vorderlader)
Unsere Fachkundelehrgänge sind staatlich anerkannt! Wir besitzen die staatliche Anerkennung nach § 32 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV).
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme:
Die „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ist bei der zuständigen Ordnungsbehörde an Ihrem Wohnort zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa 8 bis 10 Wochen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss spätestens zu Lehrgangsbeginn im Original vorliegen!
Wichtig: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kein polizeiliches Führungszeugnis! Letzteres geht nur 5 Jahre in der Datei einer Person zurück. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fragt viel mehr ab. Sie geht weiter zurück und fragt zusätzlich noch das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsregister, die Polizeibehörde vor Ort und weitere Daten ab. Es handelt sich also um eine wesentlich umfangreichere Abfrage als für ein Führungszeugnis.
In der Anlage ein Muster einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz, wie sie ungefähr auszusehen hat und welche Sätze (wichtig) sind.
„Mindestalter“ – ab 21 Jahre, mit Ausnahmegenehmigung auch ab 18 Jahren. Zu Lehrgangsbeginn ist der Personalausweis oder Pass vorzulegen.
Schulungen in Vereinen und für Gruppen
Gerne unterrichten wir die Lehrgänge Vorderladerschießen / Munition laden auch zu Ihnen in den Verein / Schützenhaus. Die Voraussetzungen dafür sind, dass Sie über einen Schießstand verfügen der für Vorderlader (bis Kaliber .54) zugelassen ist und den Sie für die praktische Schießprüfung zur Verfügung stellen.
Einen Schulungsraum mit entsprechender Bestuhlung und Tischen, eine Leinwand und einen funktionierenden Beamer muss ebenfalls für den Lehrgang zur Verfügung stehen. Wir bringen neben unserem Know-how, gute Laune sowie umfangreiches Anschauungsmaterial mit.
Wir berechnen dafür, jede An- und Abfahrt zum / vom Lehrgangsort mit 0,30 EUR / km und eine einmalige Aufwandsentschädigung von 50,00 EUR zzgl. 19% MwSt. Die Kosten für Getränke und Verpflegung während dem Lehrgang trägt jeder Teilnehmer selber.
Links
- Merkblatt Unbedenklichkeitsbescheinigung
Ein Übersicht aller Lehrgänge von Waffenwesen.de finden Sie auf unserer Übersichtsseite.