Lehrgang Schießleiter

Lehrgang: Schießleiter (verbandsneutral)

Im Gegensatz zur Waffensachkunde sind die Aufgaben eines Schießleiters nicht im Waffengesetz festgelegt, nur die Grundlage ist dort verankert. Die Schießleiterausbildung ist eine Erweiterung der Waffensachkundeausbildung und wendet sich an Schützen / verantwortliche Aufsicht, Jäger oder an Personen vom Sicherheitsgewerbe mit mehrjähriger praktischer Erfahrung.

Grundlage für die Tätigkeit sind die Sporthandbücher der jeweiligen Verbände mit ihren umfassenden Sicherheitsbestimmungen für das Schießen. Des Weiteren benötigt man für die Position des Schießleiters umfassen theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Waffen sowie Kenntnis der Regeln und Wettkämpfe.

Der Lehrgang definiert die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Schießleitern. Der Schießleiterlehrgang ist allgemein gehalten. Die Aufgaben des Schießleiters spiegeln sich in allen Schießsportordnungen / Sporthandbüchern (wie z.B. BDS, DSB, BDMP, DSU, BVK) wider. Exemplarisch werden die umfassenden Aufgaben des Schießleiters an geltenden Schieß-Sportordnungen vorgestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben und Pflichten die nicht in den Schießsportordnungen/Sporthandbüchern stehen, die aber Bestandteil des Lehrgangs sind, wie z.B. die Schiessstandrichtlinien (BMI vom 23. Juli 2012).

Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. § 10 Abs. 3 und § 11 AWaffV

Aufgaben des Schießleiters

Sie wollen sich zu diesem Lehrgang melden, weil Sie ein erfahrener Sportschütze, im Sicherheitsgewerbe arbeiten oder Jäger sind, der seine Erfahrung durch die Ausbildung zum Schießleiter dazu nutzen möchte, den Schießbetrieb zu leiten, die Sicherheit der Schützen und Helfer sicherzustellen und für einen korrekten und fairen Ablauf zu sorgen.

Obwohl gute Kenntnisse der jeweiligen Sporthandbücher (Schießausbildung) vorausgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass Sie zig Bücher auswendig lernen müssen. Das Sporthandbuch unterliegt einem ständigen Wandel. Im Zweifel ist es immer besser, sich durch Einsichtnahme über den Stand der Vorschriften und Regelungen zu vergewissern. Der Lehrgang befähigt Sie, sich gezielt in die Sporthandbücher der Verbände einzulesen und mit den Büchern im Alltag zu arbeiten.

Das entsprechende Sporthandbuch (Schießsportordnung) können Sie sich auf der jeweiligen Homepage des Verbands kostenfrei herunterladen.

Unter Bezugnahme auf den staatlichen Anerkennungsbescheid vom 16. November 2007 sind wir gemäß Zusatzbescheid (Ministerium für Inneres und Sport – Saarland, Az.: D 2 – 5302 – 01 vom 06.02.2009) berechtigt, die Ausbildung von Schießleitern mit abschließender Prüfung durchzuführen.

Lehrgang zur Ausbildung als Schießleiter

Der Lehrgänge finden am Wochenende (Samstag oder Sonntag) statt und schließen mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Die Prüfungen sind uneingeschränkt und bundesweit gültig und sowohl vereins- als auch verbandsneutral. Da die Teilnehmerzahl auf max. 12 Lehrgangsteilnehmer begrenzt ist, wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten. Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn sollte Ihre Anmeldung eingegangen sein. Wenn für einen Lehrgang zu viele Anmeldungen vorliegen, werden Sie – nach Rücksprache – auf einen freien Platz im nächsten Lehrgang gesetzt.

Kategorie 1:
Eintägig, Samstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (acht Vollstunden); 155,00 EUR inkl. 19% MwSt.

  • 19. Oktober 2024

Lehrgangsvoraussetzungen

  • Kenntnis der aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen (Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK),
  • Sachkunde für Aufsichtspersonen (Qualifizierungsbescheinigung) bzw. Bestellung zur „verantwortlichen Schießstandaufsicht“ durch einen Verein,
  • Zugehörigkeit (mehr als 12 Monate) zu einem Schießsport betreibenden Verein bzw. gültiger Jagdschein bzw. Bescheinigung Sicherheitsgewerbe.
  • Kenntnis der Regeln aus der jeweiligen Sportordnung / Sporthandbuch
  • dass 21. Lebensjahr vollendet.
  • Ausbildung in Erster-Hilfe.

Die Teilnahmegebühr, inklusive Mehrwertsteuer, für die von uns durchgeführten Schießleiterehrgänge und Prüfungen sind garantierte pauschale Festpreise. Sie zahlen keine separaten Gebühren z.B. für Kursmaterial oder gar für die Schießleiterlizenz.

Lehrgangsinhalte

  • Auffrischung der Waffensachkunde,
  • Aktuelles aus dem Waffenrecht,
  • Schießstandrichtlinien (BMI vom 23. Juli 2012),
  • Qualifizierung von Standaufsichten,
  • Anwendung der Schießsportordnungen / Sporthandbücher,
  • Durchführung eines Schießens / Wettkampfes (organisatorisch, sicherheitstechnisch) und die Aufgaben eines Schießleiters
  • Prüfung.

Lehrgangsziel

Durchführung / Leitung eines Wettkampfes / Schießbetriebs unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen.

Zum Lehrgang sind mitzubringen

  • Personalausweis,
  • gültiger Vereins- oder Verbandsausweis oder Wettkampfpass,
  • Qualifizierungsbescheinigung „Verantwortliche Schießstandaufsicht“ bzw. Bestellung zur verantwortlichen Aufsichtsperson durch den Verein.

Lehrgangsort und Anfahrt

Anschrift und Navigationsadresse:

Pirminiusstraße 58,
66453 Gersheim, OT Walsheim, Saarland.

Anfahrt zum Lehrgangsort

Übersichtskarte bei OpenStreetMap

Aus Richtung Kaiserslautern

  • A6 bis Ausfahrt Homburg
  • B423 in Richtung Blieskastel
  • Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
  • In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.

Aus Richtung Saarbrücken

  • A6 bis Ausfahrt Fechingen,
  • L107 bis Ormesheim,
  • Abbiegen auf L237
  • am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
  • nach 500m links auf L231,
  • am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
  • in Gersheim links auf L201 bis Walsheim

Ein Übersicht aller Lehrgänge von Waffenwesen.de finden Sie auf unserer Übersichtsseite.


Formular zur Anmeldung: Ausbildung zum Schießleiter

Hinweis: Geburtsdatum und -ort werden für die Urkunde über die erfolgreiche Teilnahme benötigt.