Im Gegensatz zur Waffensachkunde sind Position und Aufgaben eines Schießleiters nicht im Waffengesetz festgelegt. Die Schießleiterausbildung ist eine Erweiterung der Waffensachkundeausbildung und wendet sich an Schützen mit mehrjähriger praktischer Erfahrung.
Grundlage für die Tätigkeit sind die Sporthandbücher des jeweiligen Verbandes, zudem benötigt man für die Position des Schießleiters umfassen theoretische und praktische Kenntnisse im Umgang mit Waffen und bei der Durchführung von schießsportlichen Veranstaltungen.
Inhalt und Übersicht
Der Lehrgang definiert die Mindestanforderungen an die Ausbildung von Schießleitern. Der Schießleiterlehrgang ist allgemein gehalten. Die Aufgaben des Schießleiters spiegeln sich in allen Schießsportordnungen/Sporthandbüchern (BDS, DSB, BDMP, DSU, usw.) wieder. Exemplarisch werden die Aufgaben des Schießleiters am DSB und BDS vorgestellt. Darüber hinaus gibt es noch weitere Aufgaben/Pflichten die nicht in den Schießsportordnungen/Sporthandbüchern stehen, die aber Bestandteil des Lehrgangs sind.
Der bestandene Schießleiterlehrgang berechtigt zur Ausübung der Tätigkeit eines Schießleiters nach der entsprechenden Schießsportordnung (Sporthandbuch) auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. § 10 Abs. 3 und § 11 AWaffV.
Aufgaben des Schießleiters
Sie wollen sich zu diesem Lehrgang melden, weil Sie ein erfahrener Sportschütze sind, der seine Erfahrung durch die Ausbildung zum Schießleiter dazu nutzen möchte, den Schießsport innerhalb des Vereins, Meisterschaften und auch auf überregionalen Veranstaltungen des Sportverband nach den Richtlinien des jeweiligen Sporthandbuches zu leiten und um die Sicherheit der Schützen, Helfer und Schießleiter sicherzustellen, sowie für einen korrekten und sportlich fairen Ablauf nach Sporthandbuch zu sorgen.
Obwohl gute Kenntnisse der jeweiligen Sporthandbücher vorausgesetzt werden, bedeutet das nicht, dass Sie zig Bücher auswendig lernen müssen. Das Sporthandbuch unterliegt einem ständigen Wandel. Im Zweifel ist es immer besser, sich durch Einsichtnahme über den Stand der Vorschriften und Regelungen zu vergewissern. Der Lehrgang befähigt Sie, sich gezielt in die Sporthandbücher der Verbände einzulesen und mit den Büchern im Alltag zu arbeiten.
Das entsprechende Sporthandbuch (Schießsportordnung) können Sie sich auf der jeweiligen Homepage des Verbands kostenfrei herunterladen.
• BDS Sporthandbuch http://www.bdsnet.de
• BDMP Sportordnung http://www.bdmp.de
• DSB Sportordnung http://www.dsb.de
• DSU Sporthandbuch http://www.d-s-u.de
Unter Bezugnahme auf den staatlichen Anerkennungsbescheid vom 16. November 2007 sind wir gemäß Zusatzbescheid (Ministerium für Inneres und Sport – Saarland, Az.: D 2 – 5302 – 01 vom 06.02.2009) berechtigt, die Ausbildung von Schießleitern mit abschließender Prüfung durchzuführen.
Lehrgang zur Ausbildung als Schießleiter
Der Lehrgänge finden am Wochenende (Samstag oder Sonntag) statt und schließen mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab. Die Prüfungen sind uneingeschränkt und bundesweit gültig und sowohl vereins- als auch verbandsneutral. Da die Teilnehmerzahl auf max. 12 Lehrgangsteilnehmer begrenzt ist, wird um rechtzeitige Anmeldung gebeten. Vier Wochen vor Lehrgangsbeginn sollte Ihre Anmeldung eingegangen sein. Wenn für einen Lehrgang zu viele Anmeldungen vorliegen, werden Sie – nach Rücksprache – auf einen freien Platz im nächsten Lehrgang gesetzt.
Kategorie 1:
Eintägig, Samstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr; 155,00 EUR inkl. 19% MwSt.
- 01. April 2023
- 28. Oktober 2023
Lehrgangsvoraussetzungen
- Kenntnis der aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen (Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK),
- Sachkunde für Aufsichtspersonen (Qualifizierungsbescheinigung) bzw. Bestellung zur „verantwortlichen Schießstandaufsicht“ durch einen Verein,
- Zugehörigkeit zu einem Schießsport betreibenden Verein,
- Kenntnis der wichtigsten Forderungen aus den jeweiligen Sportordnungen/Sporthandbücher
- das 21. Lebensjahr vollendet.
Die Teilnahmegebühr, inklusive Mehrwertsteuer, für die von uns durchgeführten Schießleiterehrgänge und Prüfungen sind garantierte pauschale Festpreise. Sie zahlen keine separaten Gebühren z.B. für Kursmaterial oder gar für die Schießleiterlizenz.
Lehrgangsinhalte
- Aufgaben im Waffenrecht,
- Schießstandrichtlinien vom BMI,
- Qualifizierung von Standaufsichten,
- Aufgaben Schießleiter (Sportordnung/Sporthandbuch: Allgemeiner Teil, Kurzwaffenteil und Langwaffenteil),
- Prüfung.
Lehrgangsziel: Durchführung/Leitung des Schießbetriebs.
Zum Lehrgang sind mitzubringen
- Personalausweis,
- gültiger Vereins-, Verbandsausweis oder Wettkampfpass,
- Qualifizierungsbescheinigung „Verantwortliche Schießstandaufsicht“ bzw. Bestellung zur verantwortlichen Aufsichtsperson durch den Verein.
Lehrgangsort und Anfahrt
Aus Richtung Kaiserslautern
- A6 bis Ausfahrt Homburg
- B423 in Richtung Blieskastel
- Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
- In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.
Aus Richtung Saarbrücken
- A6 bis Ausfahrt Fechingen
- L107 bis Ormesheim,
- Abbiegen auf L237
- am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
- nach 500m links auf L231,
- am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
- in Gersheim links auf L201 bis Walsheim
Ein Übersicht aller Lehrgänge von Waffenwesen.de finden Sie auf unserer Übersichtsseite.