Lehrgang: Tierschutzgerechte Distanzimmobilisation

Lehrgang: Tierschutzgerechte Distanzimmobilisation

Tierschutzgerechte Distanzimmobilisation von Gatterwild und Rindern in ganzjähriger Freilandhaltung.

Tierschutzgerechte Distanzimmobilisation

Nachweis der Sachkunde zum Erwerb einer Waffenbesitzkarte (WBK) mit einer Munitionserwerbsberechtigung nach § 7 WaffG für Repetierbüchse(n). Bescheinigung der theoretischen Schulung und Prüfung nach Art. 7 Abs. 2 in Verbindung mit Anhang I und IV der VO (EG) Nr. 1099/2009, nach § 4 Abs. 4 der Tierschutzschlachtverordnung für folgende Tätigkeiten:

  • Ruhigstellen von Gatterwild und/oder Rindern in ganzjähriger Freilandhaltung
  • Einhängen und Hochziehen von Gatterwild und/oder Rindern in ganzjähriger Freilandhaltung
  • Betäubung, Bewertung der Betäubung von Gatterwild und/oder Rindern in ganzjähriger Freilandhaltung mittels Kugelschuss

Die Tötung von Gehegewild (im eigenen Gehege; im fremden Gehege) mittels gezielten Büchsenschuss darf nur diejenige Person durchführen, die die Sachkunde bzw. den Sachkundenachweis nach VO(EG) Nr. 1099/2009 Art 7 und 21 in Verbindung mit § 4 Tierschutz-Schlacht-VO nachweisen kann und auf der gültigen Schießerlaubnis nach § 10 Waffengesetz eingetragen ist.

Anerkennungsbescheid:

Ministerium für Inneres und Sport, Mainzer Straße 136, 66121 Saarbrücken,
Az.: D4-5302-01 vom 15.03.2016 für „Lehrgänge zur Immobilisierung“.

Die Anerkennung gilt für den gesamten Bereich des Waffengesetzes.

Im Lehrgang enthaltene Prüfungen

  • Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte mit Munitionserwerb für eine Langwaffe (Repetierbüchse für den Kugelschuss) und für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte für Kaltgas-Teleinjektionsgeräte für die Immobilisierung.
  • Erlangen der Sachkunde nach § 4 Tierschutz-SchlachtVO für das Betäuben und Töten von Gatterwild per Kugel- und Bolzenschuss, sowie für das Betäuben und Töten von Rindern per Kugelschuss, die ganzjährig im Freien gehalten werden.
  • Erlangen der Sachkunde nach § 5 Tierschutzgesetz (nur die Ausnahmegenehmigung für das Immobilisieren durch Nichttierärzte).

Der Lehrgang wird von Fachtierärzten für Zoo- und Wildtiere, staatliche Immobilisierer und Waffensachverständigen betreut und sind unter anderem für Wildgatterbesitzer, Amtstierärzte, Tierärzte, Zoopersonal, Tierpfleger, Wildbiologen, Feuerwehr, Bundeswehr und Polizisten geeignet.

Im praktischen Teil schulen wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Distanzinjektion aus Gründen des Tierschutzes am Blasrohr und an den modernsten Kaltgas-Narkosegewehren. Bei geringer Auftreffwucht wird das Verletzungsrisiko des Tieres minimiert.

Lehrgangsinhalte

  • Waffensachkunde
  • Waffenrecht und sonstige Rechtsvorschriften
  • Waffentechnik
  • Handhabung von Waffen (Repetierbüchse)
  • Einsatz von Schiess- und Narkosewaffen aus veterinärrechtlicher Sicht
  • Narkosewaffen und Narkosepfeile in Theorie und Praxis

Der Lehrgang wird nur in dieser Form komplett angeboten und kann auch nur in dieser Konstellation gebucht werden. Sollten Lehrinhalte schon vorhanden sein (Waffensachkunde/Jagdschein), steht es dem Lehrgangsteilnehmer frei, an diesen Unterrichten teilzunehmen.

Alle Nachweise zu bereits früher abgelegten Prüfungen ist spätestens zu Lehrgangsbeginn nachzuweisen.

Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie eine Mail mit näheren Angaben zum Lehrgang und den zu erbringenden Lehrgangsvoraussetzungen.

Lehrgangsvoraussetzungen

Die sicherere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist unerlässlich, da unsere Lehrgangs- und Prüfungsmaterialien ausschließliche in Deutsch zur Verfügung stehen. Die Lehrgangssprache ist Deutsch.

Lehrgangstermine und Anfahrt

Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Lehrgänge bisher stets ausgebucht waren, bitten wir um baldige Anmeldung. Berücksichtigung gemäß dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Das Anmeldeformular ausfüllen und abschicken. Sie erhalten dann eine Anmeldebestätigung mit einer Liste der vorzulegenden Nachweise.

Derzeit sind keine Termine geplant, bei Interesse am Lehrgang „Tierschutzgerechte Distanzimmobilisation“ senden Sie uns bitte eine E-Mail über unser Kontaktformular.

Anschrift und Navigationsadresse:

Pirminiusstraße 58,
66453 Gersheim, OT Walsheim, Saarland.

Anfahrt zum Lehrgangsort

Übersichtskarte bei OpenStreetMap

Aus Richtung Kaiserslautern

  • A6 bis Ausfahrt Homburg
  • B423 in Richtung Blieskastel
  • Im Kreisverkehr Webenheim auf L105
  • In Gersheim links auf L201 bis Walsheim.

Aus Richtung Saarbrücken

  • A6 bis Ausfahrt Fechingen,
  • L107 bis Ormesheim,
  • Abbiegen auf L237
  • am Ende der Straße rechts auf auf B423 abbiegen
  • nach 500m links auf L231,
  • am Ende der Straße rechts auf L 105 in Richtung Gersheim,
  • in Gersheim links auf L201 bis Walsheim